Ordentliches Gesetz vom 9. August 1980 zur Reform der Institutionen    

TITEL 1. FINANZIELLE MITTEL    

TITEL II. Vorbeugung und Beilegung der Konflikte    

KAPITEL I. Zuständigkeitskonflikte    

Abschnitt I. Vorbeugung der Zuständigkeitskonflikte     

KAPITEL II. Konzertierung und Zusammenarbeit zwischen dem Staat, den Gemeinschaften und den Regionen     

Abschnitt I - Der Konzertierungsausschuss     

Abschnitt 2. Interministerielle Konferenzen     

Abschnitt 2bis. Arbeitsweise des Konzertierungsausschusses    

Abschnitt 3. Vorbeugung und Beilegung der Interessenkonflikte    

TITEL III. SPRACHENGEBRAUCH    

KAPITEL I. Die Ministerien der Gemeinschaft und der Region     

KAPITEL II. Die Dienststellen der Exekutiven der Gemeinschaft und der Region    

Abschnitt 1. Die Dienststellen der Regierungen deren Tätigkeit sich über den ganzen Amtsbereich der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft oder der Wallonischen Region erstreckt     

Abschnitt 2. Die Dienststellen der Exekutiven, deren Tätigkeit sich nicht über den ganzen Amtsbereich der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft oder der Wallonischen Region erstreckt    

Abschnitt 3. Sanktionen und Kontrolle     

KAPITEL III. Schlussbestimmung    

TITEL IV. Beaufsichtigte Behörden und untergeordnete Behörden    

TITEL V. Schlussbestimmungen