Sondergesetz vom 16. Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen    

TITEL I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN    

TITEL II - Eigene nichtsteuerliche Einnahmen    

TITEL III - Regionalsteuern    

TITEL III/1 - Regionale Zuschlagsteuer auf die Steuer der natürlichen Personen    

TITEL IV - Zugewiesene Teile des Steuerertrags    

KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen    

KAPITEL II - Die Regionen    

Abschnitt 1 - Übergangsperiode    

Unterabschnitt 1 - Der erste Teil    

Unterabschnitt 2 - Der zweite Teil    

Unterabschnitt 3 - Der dritte Teil    

Unterabschnitt 4 - Der vierte Teil    

Abschnitt 2 - Definitive Regelung    

ABSCHNITT 3 (aufgehoben)    

Abschnitt 4 - Zusätzliche Mittel    

KAPITEL III - Die Gemeinschaften    

Abschnitt 1 (aufgehoben)    

Abschnitt 2 - Der zugewiesene Teil des Ertrags aus der Mehrwertsteuer    

Abschnitt 3 - Der zugewiesene Teil des Ertrags aus der föderalen Steuer der natürlichen Personen    

Unterabschnitt 1 - Übergangsperiode    

Unterabschnitt 2 - Definitive Regelung    

Abschnitt 4 - Dotation als Ausgleich für die Rundfunk- und Fernsehgebühr    

TITEL IV/1 - Föderale Dotationen an die Gemeinschaften    

TITEL V - Mechanismus der nationalen Solidarität    

TITEL V/1 - Übergangsmechanismus    

TITEL VI - Anleihen    

TITEL VII - Bestimmungen im Bereich der Haushalts- und Finanzorganisation    

TITEL VIII - Verschiedene Bestimmungen    

TITEL IX - Aufhebungs- und Abänderungsbestimmungen    

TITEL X - Übergangs- und Schlussbestimmungen    

Anlage