Stichwörter:Region Brüssel-Hauptstadt, besondere Dotation
Art. 64bis.
Ab dem Haushaltsjahr 2012 wird der Region Brüssel-Hauptstadt aufgrund der Mobilitätspolitik eine Sonderdotation gewährt. Diese Dotation beläuft sich 2012 auf 45 Millionen EUR, 2013 auf 75 Millionen EUR, 2014 auf 105 Millionen EUR und 2015 auf 135 Millionen EUR.
Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird der Betrag des vorangehenden Jahres jährlich an die Schwankungsrate des durchschnittlichen Verbraucherpreisindexes sowie an 50 % des realen Wachstums des Bruttoinlandsprodukts des betreffenden Haushaltsjahres angeglichen, und zwar nach den in Artikel 47 § 2 festgelegten Modalitäten.