| Art. 35octies. |
| § 1. Ab dem Haushaltsjahr 2015 werden der Wallonischen Region, der Flämischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt zusätzliche Mittel gewährt. |
| Für das Haushaltsjahr 2015 entsprechen diese Mittel - für die drei Regionen zusammen - der Summe folgender Beträge: |
| 1. des Betrags, der ermittelt wird, indem die für das Haushaltsjahr 2015 in Anwendung der Artikel 35ter bis 35septies ermittelten Beträge - für die drei Regionen zusammen - addiert werden, |
| 2. eines Betrags in Höhe von 625.887.632 EUR, |
| 3. eines Betrags in Höhe von 5 Millionen EUR. |
| Ab dem Haushaltsjahr 2016 werden die für das vorangehende Haushaltsjahr zugewiesenen Mittel jährlich nach den in Artikel 33 § 2 festgelegten Modalitäten der Schwankungsrate des durchschnittlichen Verbraucherpreisindexes sowie einem Prozentsatz des realen Wachstums des Bruttoinlandsprodukts des betreffenden Haushaltsjahres angeglichen. |
| Der in Absatz 3 erwähnte Prozentsatz entspricht: |
| 1. für das Haushaltsjahr 2016: 100 %, |
| 2. ab dem Haushaltsjahr 2017: |
| a) 55 % auf den Teil des realen Wachstums, der 2,25 % nicht überschreitet, |
| b) 100 % auf den Teil des realen Wachstums, der 2,25 % überschreitet. |
| Ab dem Haushaltsjahr 2015 werden diese Mittel nach folgendem Verteilerschlüssel unter die Regionen verteilt: |
| a) für die Flämische Region: 50,33 %, |
| b) für die Wallonische Region: 41,37 %, |
| c) für die Region Brüssel-Hauptstadt: 8,30 %. |
| § 2. Die in § 1 ermittelten Beträge werden für die Haushaltsjahre 2015 bis einschließlich 2019 um folgende Beträge verringert: |
| 1. für das Haushaltsjahr 2015: |
| a) für die Flämische Region: 9.253.026 EUR, |
| b) für die Wallonische Region: 13.245.455 EUR, |
| c) für die Region Brüssel-Hauptstadt: 5.141.684 EUR, |
| 2. für das Haushaltsjahr 2016: |
| a) für die Flämische Region: 5.559.685 EUR, |
| b) für die Wallonische Region: 7.239.762 EUR, |
| c) für die Region Brüssel-Hauptstadt: 2.724.530 EUR, |
| 3. für das Haushaltsjahr 2017: |
| a) für die Flämische Region: 4.375.792 EUR, |
| b) für die Wallonische Region: 5.554.417 EUR, |
| c) für die Region Brüssel-Hauptstadt: 2.314.311 EUR, |
| 4. für das Haushaltsjahr 2018: |
| a) für die Flämische Region: 2.850.247 EUR, |
| b) für die Wallonische Region: 3.298.120 EUR, |
| c) für die Region Brüssel-Hauptstadt: 1.499.915 EUR, |
| 5. für das Haushaltsjahr 2019: |
| a) für die Flämische Region: 650.405 EUR, |
| b) für die Wallonische Region: 493.544 EUR, |
| c) für die Region Brüssel-Hauptstadt: 294.241 EUR. |