Stichwörter:Flämische Region, Mittel, Region Brüssel-Hauptstadt, Mittel , Region, Mittel , Wallonische Region, Mittel
Art. 35octies.
§ 1. Ab dem Haushaltsjahr 2015 werden der Wallonischen Region, der Flämischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt zusätzliche Mittel gewährt.
Für das Haushaltsjahr 2015 entsprechen diese Mittel - für die drei Regionen zusammen - der Summe folgender Beträge:
1. des Betrags, der ermittelt wird, indem die für das Haushaltsjahr 2015 in Anwendung der Artikel 35ter bis 35septies ermittelten Beträge - für die drei Regionen zusammen - addiert werden,
2. eines Betrags in Höhe von 625.887.632 EUR,
3. eines Betrags in Höhe von 5 Millionen EUR.
Ab dem Haushaltsjahr 2016 werden die für das vorangehende Haushaltsjahr zugewiesenen Mittel jährlich nach den in Artikel 33 § 2 festgelegten Modalitäten der Schwankungsrate des durchschnittlichen Verbraucherpreisindexes sowie einem Prozentsatz des realen Wachstums des Bruttoinlandsprodukts des betreffenden Haushaltsjahres angeglichen.
Der in Absatz 3 erwähnte Prozentsatz entspricht:
1. für das Haushaltsjahr 2016: 100 %,
2. ab dem Haushaltsjahr 2017:
a) 55 % auf den Teil des realen Wachstums, der 2,25 % nicht überschreitet,
b) 100 % auf den Teil des realen Wachstums, der 2,25 % überschreitet.
Ab dem Haushaltsjahr 2015 werden diese Mittel nach folgendem Verteilerschlüssel unter die Regionen verteilt:
a) für die Flämische Region: 50,33 %,
b) für die Wallonische Region: 41,37 %,
c) für die Region Brüssel-Hauptstadt: 8,30 %.
§ 2. Die in § 1 ermittelten Beträge werden für die Haushaltsjahre 2015 bis einschließlich 2019 um folgende Beträge verringert:
1. für das Haushaltsjahr 2015:
a) für die Flämische Region: 9.253.026 EUR,
b) für die Wallonische Region: 13.245.455 EUR,
c) für die Region Brüssel-Hauptstadt: 5.141.684 EUR,
2. für das Haushaltsjahr 2016:
a) für die Flämische Region: 5.559.685 EUR,
b) für die Wallonische Region: 7.239.762 EUR,
c) für die Region Brüssel-Hauptstadt: 2.724.530 EUR,
3. für das Haushaltsjahr 2017:
a) für die Flämische Region: 4.375.792 EUR,
b) für die Wallonische Region: 5.554.417 EUR,
c) für die Region Brüssel-Hauptstadt: 2.314.311 EUR,
4. für das Haushaltsjahr 2018:
a) für die Flämische Region: 2.850.247 EUR,
b) für die Wallonische Region: 3.298.120 EUR,
c) für die Region Brüssel-Hauptstadt: 1.499.915 EUR,
5. für das Haushaltsjahr 2019:
a) für die Flämische Region: 650.405 EUR,
b) für die Wallonische Region: 493.544 EUR,
c) für die Region Brüssel-Hauptstadt: 294.241 EUR.