Stichwörter:Flämische Region, Mittel, Region Brüssel-Hauptstadt, Mittel , Region, Mittel , Wallonische Region, Mittel
Art. 29.
Die Jahresraten der in Anwendung von Artikel 28 § 3 Nr. 2 ermittelten Beträge werden jährlich nach den in Artikel 14 § 1 festgelegten Modalitäten berechnet und nach den in Artikel 14 § 2 festgelegten Modalitäten addiert.