Stichwörter:Flämische Region, Mittel, Region Brüssel-Hauptstadt, Mittel , Region, Mittel , Wallonische Region, Mittel
Art. 23.
§ 1. Die Jahresraten der in Anwendung von Artikel 22 § 4 Nr. 2 ermittelten Beträge werden jährlich nach den in Artikel 14 § 1 festgelegten Modalitäten berechnet und nach den in Artikel 14 § 2 festgelegten Modalitäten addiert.
§ 2. Die gemäß § 1 berechneten Beträge werden in zwei Anteile aufgeteilt:
1. einen Anteil von 85,7 %,
2. einen Anteil von 14,3 %.