Stichwörter:Flämische Region, Mittel, Region Brüssel-Hauptstadt, Mittel , Region, Mittel , Wallonische Region, Mittel
Art. 20.
§ 1. Die für jede der drei Regionen in Anwendung der Artikel 16 § 3 Nr. 2 und 16ter § 3 Nr. 2 ermittelten Beträge werden addiert.
§ 2. Der in Anwendung von § 1 ermittelte Betrag wird im Verhältnis zu den in jeder Region lokalisierten und gemäß Artikel 7 § 2 festgelegten Einnahmen aus der Steuer der natürlichen Personen unter die drei Regionen verteilt.
§ 3. Für jede Region wird die Differenz zwischen der Gesamtsumme der in Anwendung von Artikel 16 § 3 Nr. 2 und 16ter § 3 Nr. 2 ermittelten Beträge einerseits und dem in Anwendung von § 2 des vorliegenden Artikels ermittelten Ergebnis andererseits berechnet.