Stichwörter:Flämische Region, Mittel, Region Brüssel-Hauptstadt, Mittel , Region, Mittel , Wallonische Region, Mittel
Art. 18.
Die für jede der drei Regionen in Anwendung von Artikel 17 ermittelten Beträge werden addiert. Das Verhältnis zwischen diesem Gesamtbetrag und den Gesamteinnahmen aus der Steuer der natürlichen Personen wird in einem fünf Dezimalstellen aufweisenden prozentualen Anteil ausgedrückt.
Der Basisbetrag für jede Region wird ermittelt, indem dieser Prozentsatz auf den Betrag der Einnahmen aus der Steuer der natürlichen Personen nach ihrer regionalen Lokalisierung angewandt wird.