Sondergesetz vom 8. august 1980 zur Reform der Institutionen    

TITEL I. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN    

TITEL II. DIE ZUSTÄNDIGKEITEN    

TITEL III. DIE GEWALTEN    

KAPITEL I. Allgemeine Bestimmungen    

KAPITEL 2 Parlamente    

Abschnitt 1 - Zusammensetzung    

Abschnitt 1bis. Die Wahlen    

Unterabschnitt 1. Wähler    

Unterabschnitt 2. Aufteilung der Wähler und der Wahlvorstände    

Unterabschnitt 3. Einberufung der Wähler    

Unterabschnitt 4 - Kandidaturen und Stimmzettel    

Unterabschnitt 5. Verteilung der Sitze und Bestimmung der Gewählten    

I. Verteilung der Sitze bei Ausbleiben von Listengruppierungen    

II. Verteilung der Sitze bei Listengruppierung    

III. Bestimmung der Gewählten    

Unterabschnitt 6 - Wahl der Brüsseler Mitglieder    

Unterabschnitt 7 - Andere Modalitäten der Wahl als die durch vorliegendes Gesetz geregelten Modalitäten    

Abschnitt II – Arbeitsweise    

Unterabschnitt 1 - Gemeinsame Bestimmungen    

Unterabschnitt 2 - Sonderbestimmungen    

Unterabschnitt 3    

Abschnitt 3 - Veröffentlichung und Inkrafttreten der Dekrete    

KAPITEL III. Die Regierungen    

Abschnitt 1. Zusammensetzung    

Abschnitt 2 – Arbeitsweise    

Unterabschnitt 1. Gemeinsame Bestimmungen    

Unterabschnitt 2 - Sonderbestimmungen    

Abschnitt 3 - Zuständigkeiten    

Abschnitt 4 - Veröffentlichung und Inkrafttreten der Erlasse    

Abschnitt V - Dienststellen    

Abschnitt VI - Unterrichtspersonal    

TITEL IV - Zusammenarbeit zwischen den Gemeinschaften    

TITEL IVbis - ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEM STAAT, DEN GEMEINSCHAFTEN UND DEN REGIONEN    

TITEL IVter – INFORMATION DER KAMMERN UND DER PAR-LAMENTE ÜBER DIE VORSCHLÄGE VON RECHTSNORMEN DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN    

TITEL V - Schlussbestimmungen    

TITEL VI – ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN