Stichwörter: | Dekret , Dekret, Inkrafttreten , Gemeinschafts- und Regionalparlamente, Inkrafttreten von Dekreten |
Art. 56. | |
Die Dekrete sind ab dem zehnten Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt verbindlich, es sei denn, in den Dekreten ist eine andere Frist festgelegt worden. |