Stichwörter:Dekret , Dekret, Inkrafttreten , Gemeinschafts- und Regionalparlamente, Inkrafttreten von Dekreten
Art. 56.
Die Dekrete sind ab dem zehnten Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt verbindlich, es sei denn, in den Dekreten ist eine andere Frist festgelegt worden.