Stichwörter: | Gemeinschafts- und Regionalparlamente, Arbeitsweise, Gemeinschafts- und Regionalparlamente, Sekretariat |
Art. 46. | |
Das Präsidium bereitet die Sitzungen des Parlaments vor und schlägt die Tagesordnung vor. | |
Es ernennt die Personalmitglieder des Parlaments, mit Ausnahme des Greffiers. |