| Die Mitglieder des Wallonischen Parlaments, die in einer Gemeinde des in Artikel 5 der am 18. Juli 1966 koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten erwähnten deutschen Sprachgebiets ihren Wohnsitz haben, können, bevor sie ihr Amt antreten, folgenden Eid leisten: "Ich schwöre, die Verfassung zu befolgen". |