Art. 29undecies Ausdruck hinzugefügt
aus: Sondergesetz vom 8. august 1980 zur Reform der Institutionen
Stichwörter: | Gemeinschafts- und Regionalparlamente, Bezeichnung der Gewählten, Wahleen, Bezeichnung der Gewählten, Wahlen , Wahlen, Gemeinschafts- und Regionalparlamente |