Skip to main content
NL
FR
DE
Main navigation (de)
Home
Gesetzestexte
Stichwörter
Über
Contact
SenLex
Home
>
Gesetzestexte
>
Sondergesetz vom 8. august 1980 zur Reform der Institutionen
>
Art. 10
Art. 10
Ausdruck hinzugefügt
aus
:
Sondergesetz vom 8. august 1980 zur Reform der Institutionen
Text
Versionen
Andere Sprachen
nächste Seite
: Art. 11
vorherige Seite
: Art. 9
Stichwörter
:
unterverstandene Befugnisse
Art. 10.
Dekrete können Rechtsbestimmungen enthalten, die sich auf Angelegenheiten beziehen, die nicht in die Zuständigkeit der Parlamente fallen, sofern diese Bestimmungen für die Ausübung ihrer Befugnis erforderlich sind.