Die Gemeinschaften und die Regionen können für die Angelegenheiten, die in ihre Zuständigkeit fallen, dezentralisierte Dienste, Einrichtungen und Unternehmen errichten oder Kapitalbeteiligungen erwerben.
Durch ein Dekret kann den vorerwähnten Einrichtungen Rechtspersönlichkeit verliehen und ihnen erlaubt werden, Kapitalbeteiligungen zu erwerben. Das Dekret regelt deren Gründung, Zusammensetzung, Befugnis, Arbeitsweise und Kontrolle.